Vorgriff ADK-Beschluss
Deshalb wurde in der ADK beschlossen, um die Fachkräfte halten zu können, dass in diesem besonderen Ausnahmefall im Gleichklang mit dem Land Niedersachsen ebenfalls ab dem 01.11.2024 die Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen im Vorgriff auf einen entsprechenden ADK-Beschluss umgesetzt werden sollen.
Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung dennoch in vielen Fällen nicht deutlich höher, ggf. sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei gezahlt wurde.
Auf Basis der Tarifeinigung wurde die Comrano beauftragt möglichst mit dem Auszahlungsmonat Dezember 2024 folgende Änderungen umzusetzen:
- Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü werden zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.
Die übrigen Bestandteile des Tarifabschlusses werden erst umgesetzt, wenn der Wortlaut der Änderungstarifverträge vorliegt und die Übernahme der Tarifverträge durch die ADK beschlossen wurde.
Die Entgelterhöhungen aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L) ab dem 01.11.2024 werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung und dem Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.